Mietrechtsgesetz – Der VfGH hat ohne wirkliche Substanzprüfung die aktuelle Beschwerde zum „Wiener Richtwert“ abgelehnt

Der VfGH ignoriert ein Diskriminierungs-Gutachten der UNI Ibk., eine substantiierte Wirtschaftlichkeitsdarlegung sowie die aufgezeigten Tatsachen auf dem Wiener Wohnungsmarkt

OTS0010, 19. Juli 2021

Die Kurzgeschichte:
Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg heißt es lapidar in der kürzlich eingegangenen VfGH-Entscheidung.
Zur Erinnerung:
2016/2017 hat der VfGH in seinen letzten Entscheidungen zum Diskriminierungsverdacht „Wiener Richtwert“ (verkürzt dargestellt) auf formelle Defizite hingewiesen. Das Beschwerdevorbringen (die Gründerzeithäuser in der Bundeshauptstadt können durch den niedrigen Wiener Richtwert nicht mehr in einem angemessenen Zustand erhalten werden) wurde 2016/2017 mit dem Hinweis abgeschmettert, dass ohne Substantiierung nur pauschal vorgetragen worden sei.

Die Faktenlage zur abgelehnten Beschwerde:

  • Ein aktiver UNI-Professor hat ohne Wenn und Aber in einem umfassenden Gutachten eine Doppeldiskriminierung zum „Wiener Richtwert“ aufgezeigt.
  • Die missliche Ertragslage der Wiener Gründerzeithäuser durch eine rechtlich äußerst fragwürdige Mietenregulierung (zehntausende Altmietverträge mit 1-3 Euro Nettomiete pro m2 plus einem diskriminierenden Richtwert) wurde anhand von konkreten Beispielen und einer Hochrechnung substantiiert und für ganz Wien aufgezeigt.
  • Die Hauptargumente der VfGH-Entscheidungen 2016/2017 ( Spielraum des Gesetzgebers mit dem Erfordernis der erschwinglichen Wohnraumbeschaffung für die Wiener Bevölkerung) wurden sachlich und objektiv prüfbar widerlegt. Zur Auffrischung: Es gibt (Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal) tausende leerstehende „Sozialwohnungen“ der Gemeinde Wien ohne Abnehmer. Logische Frage: Mit welcher Begründung werden daher die privaten Wiener Altbaueigentümer mit einer fragwürdigen Mietenregulierung schikaniert?

Die Schlussfolgerung:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit der unverständlichen Beschwerde-Ablehnung und der billigen Begründung (keine Aussicht auf Erfolg) der Rechtsstaatlichkeit und dem Glauben der Bevölkerung an juristisch ausgewogene Entscheidungen keinen guten Dienst erwiesen.
Wer die fundierte Rechtsmeinung eines UNI-Gutachtens ignoriert, wer substantiierte wirtschaftliche Argumente (obwohl 2016/2017 eingefordert) nicht einmal würdigt und wer die tatsächliche Faktenlage (tausende leerstehende „Sozialwohnungen“) ausblendet, der sollte in einem Höchstgericht keinen Platz finden. Herr Präsident DDr. Grabenwarter, tausende diskriminierte Altbaueigentümer haben auf Ihre Standfestigkeit, Ihre Reputation sowie auf Ihren Gerechtigkeitssinn gesetzt, mit dieser Entscheidung haben Sie die Betroffenen aber bitter enttäuscht.
Der Verein der Wiener Gründerzeithäuser hat zwischenzeitlich einstimmig beschlossen, in dieser Angelegenheit einmal mehr eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu richten.

Rückfragen & Kontakt:
Verein zur Revitalisierung und architektonischen Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser
Kaspar ERATH, Obmann
0699/19527484

In dieser Website werden Cookies verwendet um den Besucher den best möglichen Service zu bieten, wenn du auf dieser Seite weiter surfst, stimmst du der Cookie-Nutzung zu.