Pressegespräch mit Prof. Müller vom 17.9.2020

Pressegespräch mit Prof. Müller

17. September 2020
Im Rahmen des Pressegesprächs am 17.9.2020 referiert Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller über sein Gutachten „Diskriminierung Wiener Richtwert“ und beantwortet Fragen der Presse wie auch aus dem Publikum.

Im Mittelpunkt der Publikumsveranstaltung stand die Erläuterung des Rechtsgutachtens „Diskriminierung über den Wiener Richtwert“ durch Prof. Müller der UNI Innsbruck. Mit einfachen Worten ist es dem Rechtsgelehrten in beeindruckender Weise gelungen, das bereits seit 26 Jahren bestehende Unrecht zu begründen und auch zu argumentieren, welche rechtlichen Gesichtspunkte in den bisherigen Entscheidungen zu wenig gewürdigt wurden.

Ausklang des Abends und News:
Im Anschluss an den offiziellen Teil konnten viele Einzelgespräche im Rahmen einer kleinen Verköstigung geführt werden.
Mittlerweile hat unser Verein am 21.10.2020 eine neue VfGH-Beschwerde mit dem Rechtsgutachten von Prof. Müller eingebracht. Wir werden über den Fortgang berichte.

Downloads:
Kurzbericht mit Fotos der Veranstaltung (PDF 1MB)
Pressebericht im Börsenkurier vom 17.9.2020 (2MB)
Pressebericht im Standard vom 21.10.2020 (0,4MB)

Die Kernaussagen:

  1. Der Wiener Richtwert ist eine doppelte Diskriminierung!
  2. Die Diskriminierung ist rechts- und verfassungswidrig und fordert seit über 25 Jahren  von den Wiener Eigentümern fragwürdige Einkommensopfer.
  3. Die Wiener Eigentümer wurden/werden zu Sozialtarifen ohne Ausgleichszahlung des Staates gezwungen.
  4. Es gibt keine Berufsgruppe in Österreich, die nach dem 2. Weltkrieg eine derartige Demütigung hinnehmen musste. Bei Lehrern, Richtern und anderen Berufsgruppen mit einem Entlohnungsschema per Bundesgesetz wären solche Benachteiligung bis zu 40 Prozent und mehr undenkbar und würden zu sozialen Unruhen führen.
  5. Der Verfassungsgerichtshof hat in den maßgeblichen Entscheidungen keine Verfassungswidrigkeit erkannt und den niedrigen Wiener Richtwert damit begründet, dass für die ansässige Wiener Bevölkerung ausreichend leistbarer Wohnraum sichergestellt werden muss und dass das Bundesland Wien mit ca. 77 % Mietern wohn- und sozialpolitische Besonderheiten aufweist. Zum Leidwesen vieler Eigentümer hat die Höchstrichterschaft keine  umfassende und auch keine erkennbar objektive Beurteilung von Tatsachen betreffend das Bundesland Wien vorgenommen.  Die Wiener Bevölkerung ist im Ergebnis nicht so „arm“  und auf leistbaren Wohnraum angewiesen wie vom VfGH dargestellt.
  • Bei den durchschnittlichen Einkommen liegt Wien vor der Steiermark, Kärnten, Tirol und Salzburg, die alle einen weit höheren Richtwert aufweisen.
  • Bei den Pensionseinkommen liegt Wien unangefochten an der Spitze aller Bundeländer
  • In Wien leben daher wohl aus Gründen der Bequemlichkeit knapp 1,1 Millionen Menschen in begünstigten Gemeindebauten oder gemeinnützigen Wohnungen, die allesamt mit Steuergeldern und Gebühren mitfinanziert werden.
  • Die soziale Bedürftigkeit in den begünstigten Wohnungen liegt (Streissler-Studie) lediglich bei ca. 20 Prozent.
  • Der politische Zugriff im Jahr 1994 auf ca. 200.000 private Altbauwohnungen über den Wiener Richtwert mit einer Jahrhundertdiskriminierung ist daher in einem ausgeprägten Rechtsstaat nie und nimmer zu rechtfertigen.

Der Verein der „Wiener Gründerzeithäuser“ wird diesem Unrecht weiterhin mit aller Entschlossenheit entgegentreten und das Recht mit den Argumenten des Gutachtens durch alle Instanzen einfordern. 

Rückfragen & Kontakt:
Kaspar Erath,
Obmann des Vereins zur Revitalisierung auf Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser

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