Immobilienertragssteuer als Hemmschuh

Immobilienertragssteuer als Hemmschuh für den Wohnbau – Beschwerde an den VfGH

OTS0214, 3. April 2019
Der Gesetzgeber greift rückwirkend in die Geldtasche – Vertrauensbruch gegenüber dem Bürger.
Wien (OTS) – Die Immobilienertragssteuer wurde 2012 fast überfallsartig eingeführt. Zehntausende Österreicher wurden damit um ihren wirtschaftlichen Erfolg geprellt und gleichzeitig wurde das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Gesetzgebung massiv erschüttert. Bis 2012 konnte man Wohnungen/Häuser nach einer Frist von 10/15 Jahren im Wesentlichen steuerfrei verkaufen. Im Vertrauern auf diese Gesetzeslage haben Familien aber auch Kleinunternehmer Immobilien erworben und beträchtliche Investitionen getätigt. Von dieser Wirtschaftsankurbelung konnte der Staat und alle Bevölkerungsschichten profitieren. Die Regierung Faymann 1 hat die Gesetzeslage (1.StabG 2012) geändert und damit in rechtlich bedenklicher Weise sogar rückwirkend in den Vermögensstand der Menschen eingegriffen. Die Immobilienertragssteuer hat ein kontraproduktives Echo ausgelöst. Steuern statt Leistungsanreize haben die dringend nötige Wohnbauoffensive gebremst und letztlich auch zu einer Verteuerung der Immobilien/Mieten geführt. Das befasste Bundesfinanzgericht hat für die Negativentscheidung nahezu 4 Jahre benötigt. Der Verein zur Revitalisierung und Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser steht mit einem klaren Plädoyer hinter der am 28.2.2019 eingebrachten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof: Das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Gesetzgebung sollte niemals missbraucht werden.
Rückfragen & Kontakt:
Kaspar Erath,
Obmann des Vereins zur Revitalisierung auf Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser

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