Mietenstopp – Wurden BK Stocker und AM Meinl-Reisinger von VK Babler über den Tisch gezogen?

Mietenstopp – NR-Beschluss rechtswidrig, sozial fragwürdig und wirtschaftlich ein Desaster.

OTS0005 vom 11.3.2025

Wien (OTS) – 

Dass der Mietenstopp bei Genossenschafts- und Gemeindewohnungen im Hinblick auf die Wien-Wahl populistisch einen Sinn ergibt, ist zumindest für „Rot“ nachvollziehbar. Wien beherbergt in diesen beiden Wohnkategorien immerhin ca. 1,2 Millionen Menschen.
Was hat aber „Stocker-Meinl-Reisinger“ veranlasst, dem erkennbaren Unrecht den Vorzug zu geben und die berechtigten Interessen der Wirtschaft zu verraten? Beim Lebensmittelvertrieb (auch ein Grundbedürfnis der Menschen in diesem Land) mit Preisauftrieben teilweise im zweistelligen Bereich, wurde nicht ein Finger gekrümmt.

Dass die privaten Altbauten ohne Lagezuschlag, ohne Wenn und Aber einhellig diesem fragwürdigen NR-Beschluss unterworfen wurden, ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich. So gut wie alle Abgeordneten (darunter viele Juristen und wirtschaftskompetente Personen) haben für den Mietenstopp ohne artikulierte rechtliche Bedenken gestimmt und offenbar den eigenen Denkapparat mit Weitblick und Verantwortung fürs Ganze (Auftragsrückgänge in der Bauwirtschaft, Anstieg der Baukosten und der Arbeitslosen etc.) deaktiviert. In unseren Schubladen liegen greifbare Investitionskonzepte in der Höhe von 20 Milliarden Euro allein im Bestand der Wiener Altbauten. Die Umsetzung dieser Konzepte würde eine innovative Steuerpolitik benötigen, die nicht nur dem Wählerwillen und dem Anspruchsdenken folgt.

Auch aus der Geschichte könnte man steuerliche Denkansätze erhalten: Kaiser Franz Josef hat über Steueranreize einen einzigartigen Bauboom (u.a. Wiener Altbauten) ausgelöst.
Mit klaren Worten an alle Damen und Herren im Nationalrat: Wer ohne Ausgleichsmaßnahmen finanzieller Natur das ohnehin schon magere Einkommen von privaten Altbauvermietern (Schwerpunkt Altbauten in Wien ohne Lagezuschlag) beschneidet und alle anderen Unternehmergruppen (Lebensmittelindustrie, medizinisch ausgerichtete Unternehmen etc.) ausblendet, diskriminiert die Altbauvermieter und handelt mehrfach rechtswidrig.

Die Hauptlast dieses NR-Beschlusses ist auf die Wiener Altbauten ohne Lagezuschlag ausgerichtet. Die Auswirkungen auf alle anderen Bundesländer außerhalb Wiens sind (weitaus höhere Richtwerte, wesentlich niedrige Häuseranzahlen etc.) nur marginal zu bewerten.

Der NR-Beschluss ist im Hinblick auf die Genossenschafts- und Gemeindewohnungen ohne größere rechtliche Bedenken, zumal diese beiden Wohnkategorien von der Einkommenssteuer befreit sind und darüber hinaus staatliche Subventionen erhalten.

Faktenlage: Wien hat (noch) ca. 10.000 Altbauten, für die gesetzlich kein Lagezuschlag verrechnet werden darf, für die der Wiener Richtwert mit maximal 6,67 Euro und der Kategorie-Mietzins mit durchschnittlich 2,50 Euro pro Quadratmeter als Einnahmsquelle für die Altbau-Eigentümer dient.

Das Zu- und Abschlagssystem bei Richtwert-Mietverträgen ist so ausgerichtet, dass der Höchstwert von 6,67 Euro in der Mehrheit der Fälle noch nach „unten“ korrigiert wird. Wiener Wohnen hat in schlauer Weise in der Rolle des selbsternannten „Wohltäters“ auf dieses Zu- und Abschlagssystem verzichtet.

Durchschnittliche Mieteinnahmen der ca. 10.000 privaten Wiener Altbau-Eigentümer, die keinen Lagezuschlag verrechnen dürfen: In Summe haben wir in Wien einen gesetzlich limitierten Einnahmenmix aus Kategorie-Mietverträgen (Durchschnittlich netto 2,50 Euro pro Quadratmeter) und Richtwertmiet-Verträgen mit Netto-Durchschnittseinnahmen von maximal 5 Euro pro Quadratmeter.

Ein geschichtlicher Rückblick: Ca. 10.000 Wiener Altbau-Eigentümer, die keinen Lagezuschlag verrechnen dürfen, tragen somit diestaatlich aufgezwungene Sozial-Tariflast (Durchschnittseinnahmen aus Altmietverträgen und Richtwertmietverträgen in der Höhe von netto ca. 4,5o Euro pro) mit unterschiedlichen Ausprägungen schon seit dem Ende des 1. Weltkrieges.

Es sei mit aller Deutlichkeit gesagt: Mit diesen Sozialtarifen von durchschnittlich 4,50 Euro Nettomietzins, die ca. 10.000 Wiener Altbau-Eigentümern ohne Lagezuschlag seit über 100 Jahren (!) gesetzlich aufgezwungen werden, kann weder die Bausubstanz erhalten werden und es kann auch kein angemessener Gewinn erwirtschaftet werden. Die Altbau-Eigentümer in Wien haben seit jeher den doppelten schwarzen Peter zugeschoben bekommen. Trotz der gesetzlich aufgezwungenen Sozialtarife müssen sie das geringe Einkommen (im Gegensatz zu den Genossenschafts – und Gemeindewohnungen) versteuern.

Darüber hinaus wird laufend mit falschen Zahlen und Argumenten auch von politischer Seite eine widerwärtige Hetze betrieben. Dieses gesetzliche Diktat (mit eingeschlossen der jüngste NR-Beschluss) ist nach der österreichischen Rechtslage und auch nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte rechtswidrig wie auch in höchstem Maße diskriminierend. Dazu haben wir universitäre Gutachten eingeholt.

Zitat aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: „Soziale Aufgaben und finanzielle Lasten dürfen nicht einfach einer sozialen Gruppe (konkret Altbau-Eigentümern) aufgebürdet werden, egal wie bedeutsam die Interessen der anderen Gruppe (konkret Mieterschaft) oder der Gemeinschaft sein mögen.“

Dies gilt in einem noch verstärkten Ausmaß, wenn tausende gutsituierte Bürger Sozialwohnungen blockieren und tausende Sozialwohnungen (Sanierungsmängel, Nachfragemangel etc.) leer stehen. Dazu gibt es etliche Studien. Die Einkommensobergrenze für eine Sozialwohnung liegt lt. Sozialberatung Wien bei einem Nettoeinkommen für eine Person in der Höhe von rund 4800 Euro pro Monat. Vereinfacht gesagt, liegt das Hauptproblem der gesetzlich regulierten Mieten im Altbau hauptsächlich beim Wiener Richtwert und den ca. 70.000 Wiener Altmietverträgen, die als eine Art Erbpacht des vielzitierten Wiener Mietadels (darunter auch Rechtsanwälte und
Politiker etc.) angesehen werden.

Schlussbemerkung: Die ca. 10.000 Wiener Altbau-Eigentümer, die gesetzlich keinen Lagezuschlag verrechnen dürfen, protestieren mit Nachdruck gegen die mehrfach rechtswidrige sowie diskriminierende Entscheidung des Nationalrates. Die Wiener Altbaueigentümer aber auch die Baukultur und Teile der Bauwirtschaft erleiden dadurch einen großen Schaden. Wir werden uns rechtlich zur Wehr setzen. Wenn das mehr als 100-jährige Unrecht nicht bald erkannt und beseitigt wird, müssen wir neben derfortschreitenden Inflation (Mietenstopp heißt Wertverlust bei den Einnahmen) auch in erschreckender Weise mit einer Enteignungstendenz mit kleinen Schritten rechnen. Diese Begehrlichkeiten mit Zuspruch aus Teilen der urbanen Bevölkerung haben mit politischer Anheizung bereits erkennbar Fahrt aufgenommen, hier sind klare Stellungnahmen und Standpunkte gefordert.

Politische Aussagen mit marxistischem Gedankengut sowie auch ein Blick in den Rückspiegel der Geschichte sollten uns alle allein bei diesem fragwürdigen Nationalratsbeschluss wachrütteln. Hier wäre im Denken und gesetzlichen Handeln (Unantastbarkeit des Eigentums) schon längst eine geistige Schubumkehr („Wehret den Anfängen“) erforderlich.

Rückfragen & Kontakt

Verein zur Revitalisierung und architektonischen Aufwertung der
Wiener Gründerzeithäuser
Mag Kaspar Erath
Telefon: 069919527484
E-Mail: erath@aon.at
Website: https://www.stadtbilderhaltung.wien

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